Zivilschutz – muss das sein?

Als der »Alliierte Kontrollrat« in Berlin die Luftschutzorganisationen und -einrichtungen 1946 auflöste, entstanden erhebliche Lücken im Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und Schäden. Trotz aller Bestrebungen diese Lücken zu schließen, bot erst die Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 die Möglichkeit für entsprechende Aktivitäten.

Die Teilung Deutschlands, erste Stellvertreterkriege wie der Koreakrieg 1950 und nicht zuletzt die gegenseitige atomare Bedrohung führten schließlich dazu, im Sommer 1951 die Zustimmung zur Wiederaufnahme ziviler Luftschutzmaßnahmen in Westdeutschland zu erhalten. Denn es ist nicht nur eine humanitäre sondern auch rechtliche Verpflichtung des Staates, seine Bürger vor drohenden Gefahren in Katastrophenfällen zu schützen und die Voraussetzung für die Bewahrung menschlichen Lebens zu schaffen. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik im Jahr 1965 ein "Schutzbaugesetz" erlassen, welches besagt, »alles was Zivilschutz des Zweiten Weltkrieges war, muss dem Zivil- und Katastrophenschutz wieder zugeführt werden, eine Veränderung oder Beseitigung der Keller oder Anlagen bedarf der Genehmigung«.

Zunächst wurden daher noch vorhandene alte Hoch- und Tiefbunker, so die vier runden Stadttürme, den Färbertor und den Waffenhofbunker in einem einfachen Programm wieder instandgesetzt. Erst im Jahre 1977 beschloss das Bundeskabinett, dass der Bau von Schutzräumen durch finanzielle Zuschüsse des Bundes gefördert werden soll. Es wurden so private Hausschutzräume und neue Anlagen wie z.B. Mehrzweckanlagen von Tiefgaragen, Bahnhöfen, Behördenschutzräume, errichtet.

Neue Bauliche Richtlinien sollten ein großes Bauprogramm anstoßen. Wenn auf der einen Seite militärisch aufrüstet wird, so wie in den 70er Jahren, muss auch der zivile Bevölkerungsschutz ausreichend berücksichtigen werden. Nach den Baufachlichen Richtlinien für die Nutzbarmachung vorhandener öffentlicher Schutzbunker und unterirdischen Stollenanlagen begann daher die Errichtung von Schutzräumen nach einem stark vereinfachten Programm, dem sog. Nutzbarmachungsprogramm 1977. Die Einschränkungen waren dabei erheblich. So wurde z.B. die Aufenthaltsdauer auf 10 Stunden verkürzt. Sitze und Liegen waren nicht mehr vorgesehen.

Es gab zwei Pilotprojekte hier in Nürnberg, um neue Erkenntnisse für die Nutzbarmachung von unterirdischen Stollenanlagen zu gewinnen, nämlich den Ausbau des kleinen und des großen Tucherkellers zu Zivilschutzräumen. Dadurch wurden Mitte der 80-er Jahre 590 bzw. 1.290 Schutzplätze geschaffen.

Seit der Wiedervereinigung Deutschlands gibt es keine Ausbauprogramme mehr für den Zivilschutz. Aus diesem Grunde hat der Bund im Einvernehmen mit den Ländern im Jahr 2007 beschlossen, das bisherige Konzept aufzugeben.